Förderantrag einreichen

Reichen Sie hier Ihren Antrag für Ihr christliches Medien- oder Gemeindeprojekt ein. Bitte füllen Sie alle Felder sorgfältig aus. So kann Ihr Antrag schnell und zuverlässig geprüft werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt.

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Gemeinnützigkeitsversicherung

als gemeinnützig anerkannt sind. Der letzte Freistellungsbescheid oder die Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid liegt nicht länger als fünf Jahre bzw. das Datum des Fest- stellungsbescheides nach § 60a AO nicht länger als drei Jahre zurück.

Hinweis

Der Antragssteller verpflichtet sich unaufgefordert eine Bestätigung über den Erhalt sowie über die satzungsgemäße Verwendung der Mittel an die Stiftung Christliche Medien (info@stiftung-christliche-medien.de) zu senden.

Weiter ist der Antragssteller verpflichtet, jeweils zum 31.12. eines Jahres einen Verwendungsnachweis über den geförderten Betrag – ebenfalls unaufgefordert – einzureichen. Dies ist jährlich – bis zum vollständigen Verbrauch des geförderten Betrages – zu wiederholen. Die Vergabe der Mittel geschieht ausschließlich zweckgebunden. Die bewilligten Mittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Bei allen Veröffentlichungen, bei öffentlichen Veranstaltungen sowie bei sonstigen Informationen oder Publikationen ist auf die Förderung der Stiftung Christliche Medien hinzuweisen.

Das Logo der Stiftung Christliche Medien kann auf der Logo-Seite der Stiftung abgerufen werden. Verstößt der Antragsteller gegen eine vorgenannte Verpflichtung, so kann die SCM sämtliche vergebene Mittel zurückfordern. Gleiches gilt, wenn das Projekt vor Start oder Zielerreichung (z. B. mangels Kostendeckung = Unterfinanzierung) abgebrochen wird oder wenn die Mittel insgesamt oder teilweise nicht erforderlich sind (Überfinanzierung).

Häufige Fragen zum Förderantrag

Die Satzungszwecke lauten:

  1. Förderung der christlichen Verlags-, Medien-, und Öffentlichkeitsarbeit
  2. Schulung von Mitarbeitern aller auf Basis der Deutschen Evangelischen Allianz stehenden Körperschaften und Institutionen
  3. Förderung von Missionsarbeiten incl. Gründung und Unterstützung neuer Gemeinden
  4. Unterstützung von diakonischen Arbeiten
  5. Förderung der Aus- und Fortbildung im theologischen Bereich, z.B. durch Vergabe von Stipendien

Nach dem Absenden Ihres Förderantrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Ihr Antrag wird von unserem Team geprüft und ggf. mit Ihnen Rücksprache gehalten, falls Informationen fehlen. Die Entscheidung über eine Förderung trifft der Stiftungsrat auf Basis der Förderkriterien und der Satzungszwecke. Über die Entscheidung informieren wir Sie schriftlich – in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen nach Antragseingang. Bei positiver Entscheidung stimmen wir gemeinsam die nächsten Schritte und die Mittelverwendung ab.

Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn das Projekt nicht den Förderkriterien oder Satzungszwecken der Stiftung entspricht, z. B. wenn es keinen christlichen Bezug hat, nicht auf Basis der Deutschen Evangelischen Allianz wirkt oder keine Medien-, Missions-, Ausbildungs- oder diakonische Arbeit fördert. Weitere Gründe können eine unvollständige oder nicht nachvollziehbare Projektbeschreibung, fehlende Unterlagen oder eine ausgeschöpfte Fördersumme sein. Gerne geben wir Ihnen auf Wunsch ein kurzes Feedback zu Ihrer Ablehnung.

Beratung & Rückfragen

Sie haben noch Fragen?

Unsere Förderseite und das Antragsformular enthalten alle wichtigen Informationen zu Ablauf, Förderkriterien und benötigten Unterlagen. Bitte lesen Sie vor Ihrer Antragstellung die Hinweise sorgfältig durch – so können wir Ihr Anliegen schnell und gezielt bearbeiten.

Sollten dennoch Rückfragen offenbleiben, erreichen Sie uns per E-Mail. Wir bitten um Verständnis, dass eine individuelle Beratung nur in Ausnahmefällen möglich ist.

Daniela Knauz

Ansprechpartner der Stiftung Christliche Medien für Stiftungsprojekte, allgemeine Anfragen und Anregungen